Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Fahrverbot im Auslandsurlaub


03.09.2012

Darf man eigentlich im Auslandsurlaub Auto fahren, während in Deutschland ein Fahrverbot läuft? Häufig findet man Antworten wie: Klar, schließlich kann Deutschland in einem anderen Land gar nichts verbieten, also gilt das Fahrverbot da nicht. Aber das ist sehr deutlich zu kurz gegriffen.

Auf das jeweilige nationale Recht kommt es an

Zunächst muss man fragen: Wann darf man im Ausland überhaupt mit einem deutschen Führerschein fahren? Die Antwort lautet: Fahren darf man, wenn der ausländische Staat in irgendeinem seiner eigenen Gesetze geregelt hat, dass er einen deutschen Führerschein auf seinem Staatsgebiet anerkennt. So etwas beruht auf verschiedenen internationalen Abkommen und innerhalb der EU auch auf den Führerscheinrichtlinien. Aber wenn es eine solche Anerkennung gibt, kann der andere Staat natürlich auch bestimmen, dass sie nicht für die Zeit eines in einem anderen Land wie etwa Deutschland verhängten Fahrverbots gilt. In Deutschland finden sich die einschlägigen Regeln für ausländische Führerscheine in den § 28 bis 31 der Fahrerlaubnisverordnung. So ergibt sich aus § 28 Abs. 4 Nr. 5 FeV, dass etwa ein Spanier oder Franzose bei uns nicht fahren darf, wenn gegen ihn in Spanien oder Frankreich ein Fahrverbot verhängt ist. Die entscheidende Frage ist also: Gibt es in Spanien, Frankreich oder welchem anderen Land auch immer eine entsprechend Regelung? Daraus folgt zunächst einmal: Eine allgemeine Antwort für alle Länder gibt es nicht, es kommt immer auf die Gesetzgebung des speziellen Landes an.

Übersicht ist schwierig

Das macht die Sache leider mehr als unübersichtlich und schwierig. Ohne fundierte Kenntnis der jeweiligen ausländischen nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung ist selbst eine halbwegs sichere Antwort nicht möglich. Innerhalb der EU und der Schweiz (hier mit Einschränkungen bei einem Fahrverbot wegen leichterer Verkehrsverstöße) sollten Sie aber davon ausgehen, dass es überall Bestimmungen wie bei uns in der Fahrerlaubnis-VO gibt und ein deutsches Fahrverbot damit letztlich flächendeckend gilt.

Außerhalb der EU wäre zunächst zu klären, ob dort ein deutscher Führerschein überhaupt anerkannt wird. Eine – hoffentlich – zuverlässige Auskunft kann eigentlich nur ein Konsulat oder ein einschlägig versierter ausländischer Anwalt geben. Dabei kann es, wie in den USA, dann sogar noch darauf ankommen, in welchem Bundesland des Staates Sie unterwegs sind.

Die Praxis ist noch eine Frage

Eine weitere Frage ist natürlich, ob ein deutsches Fahrverbot in einem anderen Staat überhaupt erkannt und verfolgt wird. Das soll zum Beispiel in Belgien, Dänemark oder diversen südosteuropäischen Staaten eher nicht der Fall sein. Aber verlassen sollten Sie sich darauf in keinem Fall. Auch die dortigen Behörden können ohne weiteres feststellen, ob Sie in Deutschland einem Fahrverbot unterliegen. Unabhängig davon können Sie ihren Führerschein bei einem Fahrverbot jedenfalls nicht vorweisen (Wenn sie keine “Zweitausfertigung” haben), was für sich alleine schon teuer werden kann. Bei einem Unfall könnten Sie darüber hinaus wegen der Unfallschäden auch direkt in Anspruch genommen werden, weil der Versicherungsschutz möglicherweise eingeschränkt ist oder sogar entfällt. Dieses Risiko sollten Sie auf keinen Fall eingehen.

Konsequenzen sogar in Deutschland möglich

Sollte – was für die klassischen Urlaubsländern eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte – ein deutsches Fahrverbot auch in einem anderen Staat bedeutsam sein, kann das Fahren im Ausland übrigens sogar in Deutschland nach § 7 StGB in Verbindung mit § 21 Straßenverkehrsgesetz als Straftat verfolgt werden. Genauso können bei einem Unfall Regressforderungen Ihrer hiesigen Versicherung auf Sie zukommen, falls Sie sogar mit dem eigenen Auto gefahren sein sollten.

 
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