Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Keine Restschuldbefreiung für spätere GEZ-Gebühren

Während der Wohlverhaltensphase anfallende Rundfunkgebühren müssen beglichen werden.


Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gehören Rundfunkgebühren, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens während der Wohlverhaltensphase entstehen, nicht zu den Masseverbindlichkeiten. Als Folge daraus gehen sie nicht zusammen mit den anderen Schulden unter und müssen von dem Betroffenen bezahlt werden.
 
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil VG D 27 K 1810 10 vom 31.01.2012
Normen: § 38 InsO
[bns]

 
Bussgeldkatalog Hamburg, Schmerzensgeld Finkenwerder, Bussgeldverfahren Hamburg, Verkehrsdelikte Schenefeld, Bussgeld Wedel, Strafverteidiger nahe Geesthacht, Absolute Fahrunsicherheit Hamburg, Online Verkehrsunfall nahe Glinde, Rechtsanwalt nahe Wedel, Fahrzeugschaeden Pinneberg