Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Keine Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung nach dem 40. Lebensjahr

Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben keinen Anspruch auf Zuzahlungen für eine künstliche Befruchtung, wenn sie das 40.

Lebensjahr vollendet haben.

Das Bundessozialgericht erklärte eine entsprechende gesetzliche Regelung für verfassungskonform und wies damit die Klage einer Frau mit Kinderwunsch zurück.

Denn wie schon der Gesetzgeber sah auch das Gericht die Regelung als gerechtfertigt an, da schon bei Frauen ab dem 30. Lebensjahr die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung abnimmt und die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs der Befruchtung bei Frauen ab dem 40. Lebensjahr nur noch bei 18 % liegt.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 1 KR 12 08 R vom 03.03.2009
Normen: § 27a III SGB V
[bns]

 
Unfall Hamburg, Fahrerlaubnis mit Cannabis Finkenwerder, Anwalt Verkehrsrecht nahe Pinneberg, Online Verkehrsunfall nahe Buchholz in der Nordheide, Verwarnungsgeld Schenefeld, Bussgeldverfahren Glinde, Relative Fahrunsicherheit Buchholz in der Nordheide, Trunkenheitsfahrt Geesthacht, Kanzlei nahe Pinneberg, Verkehrszivilrecht nahe Buchholz in der Nordheide