Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Hundehalterin haftet nicht für die Folgen eines Reitunfalls nach Pfiffen mit ihrer Hundepfeife

Die Pfiffe der Hundebesitzerin waren angemessen und begründen daher keine Haftung für den Sturz eines Reiters.

Als die Beklagte des vorliegenden Falls mit ihrem Hund ohne Leine spazieren ging, entdeckte dieser zwei Reiter bei einem Ausritt. Die Beklagte rief ihren freilaufenden Hund, der den zwei Pferden folgte, durch mehrmaliges Pfeifen mit ihrer Hundepfeife zurück. Durch die Pfiffe erschreckten sich die Pferde und warfen die Reiter ab.

Das OLG Karlsruhe kam zu der Überzeugung, dass die beklagte Hundebesitzerin nicht für die Unfallfolgen haftet. Die Pfiffe mit der Hundepfeife seien in der konkreten Situation sozialadäquat gewesen.
 
OLG Karlsruhe, Urteil OLG Karlsruhe 7 U 200 16 vom 03.08.2017
Normen: § 833 BGB
[bns]
 
Bussgeldkatalog Schenefeld, Verkehrsstrafrecht nahe Pinneberg, Europarecht Fahrerlaubnis Finkenwerder, Rechtsanwalt nahe Wedel, Relative Fahrunsicherheit Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei nahe Quickborn, Unfallregulierung nahe Pinneberg, Verwarnungsgeld Glinde, Anwaltskanzlei nahe Reinbek, Verkehrsverwaltungsrecht nahe Reinbek