Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Kein Schadenersatz wegen unterbliebener Zuweisung eines Ganztagesbetreuungsplatzes

Die durch die Unterbringung des Kindes in einer privaten Kita entstandenen Kosten müssen grundsätzlich selbst getragen werden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass für Kinder ab drei Jahren kein Anspruch auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Ganztagsplätzen in einer Tageseinrichtung besteht. Müssen die Eltern in Folge dessen mehr Geld für die Kinderbetreuung bezahlen, da sie ihr Kind in die Hände einer privaten Einrichtung geben, dessen Beiträge über den städtischen Sätzen liegen, können sie diese Mehrkosten nur ersetzt verlangen, wenn die finanzielle Belastung unzumutbar hoch ist. Dies gelte grundsätzlich auch für Kinder unter drei Jahren.
 
OLG Frankfurt am Main, Urteil OLG Frankfurt am Main U 171 16 vom 17.05.2018
Normen: § 24 SGB 8
[bns]

 
Fahrzeugschaden Wedel, Fahrerlaubnis mit Cannabis Finkenwerder, Verwarnungsgeld Pinneberg, Bussgeldkatalog Pinneberg, Verkehrsverwaltungsrecht nahe Geesthacht, Absolute Fahrunsicherheit Hamburg, Europarecht Fahrerlaubnis nahe Reinbek, Verkehrsdelikte Geesthacht, Bussgeldbescheid Buchholz in der Nordheide, Unfall Hamburg