Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Kein Anspruch auf gerichtlichen Online-Chat

Bei einer mündlichen Verhandlung kann nicht immer auf alle Rücksicht genommen werden.

Geklagt hatte ein Mann, der am Asperger Syndrom leidet. Er begehrte, per Online-Chat-Verfahren an seiner Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht kam zu der Überzeugung, dass ein solcher Anspruch nicht bestehe. Schließlich sei es dem Kläger problemlos möglich gewesen, sich vor Gericht vertreten zu lassen oder mit einem Beistand zu erscheinen.
 
BVerfG, Urteil BVerfG 1 BvR 957 18 vom 27.11.2018
Normen: Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG
[bns]

 
Anwaltskanzlei Hamburg, Online Verkehrsunfall Hamburg, Relative Fahrunsicherheit Finkenwerder, Rechtsanwalt nahe Wedel, Fahrerlaubnis Finkenwerder, Bussgeldkatalog Norderstedt, Verkehrsverwaltungsrecht nahe Norderstedt, Anwalt nahe Norderstedt, Fahrerlaubnis mit Cannabis Buchholz in der Nordheide, Verkehrsverstoss Glinde