Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Anspruch auf Bekämpfung des Feinstaubs

Kommunen und Länder sind verpflichtet, bei Überschreiten der gesetzlichen Grenzwerte Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung vorzunehmen.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat als erstes Gericht über einen Anspruch auf die staatliche Bekämpfung des Feinstaubes entschieden. Nach der Urteilsbegründung obliegt den staatlichen Einrichtungen bereits seit mehreren Jahren die Pflicht, gegen die Gefahren der Feinstaubbelastung vorzugehen. Jeder Bürger hat einen einklagbaren Anspruch auf das Tätigwerden der öffentlichen Hand. Das Land Baden-Württemberg muss nunmehr einen Aktionsplan zur Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben aufstellen.

 
[mmk]

 
Fahrerlaubnis Glinde, Absolute Fahrunsicherheit Hamburg, Verkehrsverstoss Hamburg, Fahrerlaubnis mit Cannabis Finkenwerder, Anwalt Verkehrsrecht nahe Reinbek, Rechtsanwalt Finkenwerder, Online Verkehrsunfall Hamburg, Trunkenheitsfahrt Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Finkenwerder, Strafverteidiger Hamburg