Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Überführungskosten bei mobile.de müssen im Endpreis angegeben werden

Anfallende Überführungskosten bei mobile.

de dürfen nicht separat ausgewiesen werden, sondern müssen mit in den Endpreis eingerechnet werden.

Ein Anbieter stellte den Endpreis für einen PKW mit knapp 7000 Euro* dar. Unter dem "*-Hinweis" fanden sich weitere Kosten von rund 600 Euro. Nach der Wertung des Gerichts handelt es sich hierbei um einen unlauteren Wettbewerbsverstoss. Denn die gewählte Form der Darstellung würde dem Kunden zunächst einen günstigeren Endpreis suggerieren. Der Verkäufer muss die gewählte Darstellungsart der Überführungskosten aus Gründen der Preistransparenz und der Preisvergleichbarkeit deshalb unterlassen.
 
Kammergericht Berlin, Urteil KG B 5 U 103 11 vom 04.09.2012
Normen: §§ 3, 4 Nr.11 UWG, § 1 I PangV
[bns]
 
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