Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Autokreditverträgen

Nach wirksamem Widerruf des Autokreditvertrags infolge einer unterbliebenen oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung erhält der Verbraucher alle bereits gezahlten Raten zurück.

Unterbleibt bei einem Autokreditvertrag eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, kann der Verbraucher den Vertrag auch nach Ablauf der zweiwöchigen Frist wirksam widerrufen und erhält alle bereits gezahlten Raten zurück. Zudem muss er der Bank keinen Wertersatz für etwaige Schäden am Fahrzeug leisten. Auch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer darf die Bank nicht von den zurückzuzahlenden Raten abziehen.
 
LG Ravensburg, Urteil LG Ravensburg 2 O 259 17 vom 07.08.2018
Normen: § 355 BGB, § 357 BGB
[bns]
 
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