Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

VW-Abgasskandal: Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises ohne Abzüge

Selbst sechs Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages muss der Kaufpreis vollständig erstattet werden.

Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass die Volkswagen AG dem Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Pkw den vollständigen Kaufpreis wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs erstatten muss. Eine Nutzungsentschädigung müsse der Käufer nicht entrichten. Dies gelte auch dann, wenn der Kauf des Fahrzeugs bereits sechs Jahre her ist.
 
LG Augsburg, Urteil LG Augsburg 021 O 4310 16 vom 14.11.2018
Normen: BGB § 281 Abs. 1, Abs. 2, § 440, § 826; ZPO § 32, § 92, § 709
[bns]
 
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