Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Umfassendes Handyverbot beim Autofahren

Auch wer sein Handy nur als Navigationssystem benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Während der Fahrt darf ein Handy nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzt werden. Wie weit dieser Verbotsbereich geht, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Für die Kölner Richter stellt auch die Verwendung der Navigationsfunktion in einem Handy eine unzulässige Benutzung dar. Denn auch hier findet, zumindest im weiteren Sinne, ein Datenaustausch und eine Kommunikation statt. Zudem werde der Fahrer durch die Inanspruchnahme des Handys als Navi nur unwesentlich geringer abgelenkt als im Falle eines Telefonats.

 
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