Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Volle Haftung bei roter Ampel

Fußgänger, die bei Rot eine mehrspurige Straße überqueren, müssen grundsätzlich den vollen Schaden alleine tragen.

Überqueren Sie bei einer roten Fußgängerampel eine mehrspurige Straße, so müssen Sie im Falle eines Unfalls den vollen Schaden alleine tragen. Das Oberlandesgericht Koblenz sieht in einem solchen Verhalten einen derartig massiven Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht, dass die von einem Pkw ausgehende Betriebsgefahr völlig zurücktritt. Das Gericht verurteilte daher den Fußgänger zur vollen Übernahme der Schäden, obgleich der Fahrer des Pkw sein Fahrzeug noch beschleunigt hatte, um bei Grün über die Ampel zu kommen. Da er nicht damit zu rechnen brauchte, dass ein Fußgänger derart unvernünftig bei Rot die Straße überquert, muss sich der Fahrer auch keine erhöhte Haftung vorwerfen lassen.

 
[mmk]
 
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