Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Besser mit Schutzhelm

Radrennfahrer verlieren ihren Versicherungsschutz, wenn sie auf öffentlichen Straßen ohne Schutzhelm unterwegs sind und eine Kopfverletzung erleiden.

Als Radsportler sollten Sie immer mit einem Schutzhelm unterwegs sein. Andernfalls müssen Sie sich im Falle eines Unfalls ein Mitverschulden vorwerfen lassen, das nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf bis zum Ausschluss eines Schadensersatzanspruchs führen kann. Die Richter sehen Radrennfahrer als besonders gefährdete Gruppe unter den Radfahrern an, die trotz der fehlenden allgemeinen Helmpflicht eine entsprechende Obliegenheit trifft. Das Gericht wies deshalb die Klage eines Radrennfahrers ab, der bei einem Unfall eine schwere Kopfverletzung erlitten hatte. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

 
[mmk]

 
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