Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Fahrradfahrer ohne Licht trägt Teilschuld

Fahrradfahrer, die nach Einbruch der Dämmerung ohne Licht unterwegs sind, müssen bei einem Unfall grundsätzlich mithaften.

Radfahrer, die in der Dunkelheit ohne Beleuchtung unterwegs sind, müssen sich grundsätzlich eine Mitschuld an einem dadurch verursachten Unfall vorwerfen lassen. Die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt bestätigten kürzlich eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt, das zwei Fahrradfahrern eine Mitschuld von 40 % auferlegt hatte. Die beiden Radfahrer waren ohne Beleuchtung an einem Winterabend unterwegs gewesen. Eine Autofahrerin erkannte die beiden Fahrzeuge erst beim unmittelbaren Vorbeifahren. Durch eine reflexhafte Ausweichbewegung fuhr sie auf ein entgegenkommendes Fahrzeug auf. Die Richter sahen in dem Umstand, dass die Radfahrer mangels Beleuchtung erst im letzten Augenblick entdeckt werden konnten, einen maßgeblichen Unfallgrund.

 
[mmk]

 
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