Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Vorsicht auch bei grüner Ampel

Fußgänger müssen sich auch bei einer grünen Ampel durch einen Seitenblick vergewissern, dass sie die Straße gefahrlos überqueren können.

Vor dem Überqueren einer Straße sollten Sie sich auch dann durch einen Seitenblick absichern, wenn die Fußgängerampel Grün zeigt. Kommt es nämlich mit anderen Verkehrsteilnehmern zum Unfall, müssen Sie sich wegen dieser Unvorsicht ein Mitverschulden vorwerfen lassen, wie nunmehr das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden hat. Dort war ein Fußgänger ohne Seitenblick bei Grün über die Straße gegangen und wurde von der losfahrenden Straßenbahn erfasst. Sein Schadensersatzanspruch wurde vom Gericht wegen Mitverschuldens um 20 Prozent gekürzt.

 
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