Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

MPU / Fahreignung

Der Konsum von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln und die anschließende Teilnahme am Straßenverkehr begründen regelmäßig Bedenken hinsichtlich der Fahreignung des Betroffenen. Die Fahrerlaubnisbehörde klärt solche Bedenken z.B. durch die Anforderung eines MPU-Gutachtens von dem Betroffenen.



 
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