Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

MPU im Zusammenhang mit Alkohol

Bei einer MPU im Zusammenhang mit einer Alkoholproblematik soll durch die Untersuchung insbesondere geklärt werden, ob von dem Betreffenden zu erwarten ist, dass er in Zukunft nicht oder mehr ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Alkohol führen wird. Im Rahmen des psychologischen Gesprächs sollte der Betreffende offen und ehrlich über seine früheren negativen Verhaltensweisen im Straßenverkehr sprechen. Man sollte beispielsweise auch wahrheitsgemäß über die früheren Trinkgewohnheiten berichten. Dann hat der Psychologe die Möglichkeit, zu erkennen, dass man zu einer selbstkritischen Betrachtung des eigenen Verhaltens in der Lage ist, und dass man sich selbst nichts vormachen will.

Wenn z. B. anlässlich einer Promillefahrt aus der Strafakte hervorgeht, dass man auch noch bei einer hohen Alkoholmenge nicht angetrunken auf andere gewirkt hat, muss der Psychologe wohl vermuten, dass zumindest damals eine intensive Trinkgewöhnung vorlag. Wenn Sie früher hohe Alkoholmengen zu sich genommen haben, erwartet der Psychologe bei der MPU von Ihnen, dass Sie intensiv darüber nachgedacht haben, wie es zu dem gesteigerten Alkoholkonsum gekommen ist. Der Psychologe fragt dann den Betreffenden z.B. wann dieser zum ersten Mal negativ im Straßenverkehr aufgefallen ist oder wann er im Leben zum ersten Mal Alkohol getrunken hat. Es reicht jedoch nicht aus, nur über die äußeren Umstände zu sprechen, die Einfluss auf die negative Verhaltensweise im Straßenverkehr hatten. Wer beispielsweise erzählt, dass er in der Zeit einer Beziehungskrise Trost im Alkoholkonsum gesucht hat, muss darstellen können, dass er heute einsieht, welche falsche Herangehensweise eine solche "Flucht in den Alkohol" zur Problembewältigung ist.

Wer berufliche oder finanzielle Gründe als Ursache für den gesteigerten Alkoholkonsum angeben möchte, sollte sich fragen, warum dann nicht jeder Mensch, der in solche Schwierigkeiten gerät, deshalb immer tiefer ins Gläschen schaut. Es ist also wichtig, dass der Betreffende seine persönlichen Charakterschwächen deutlich erkannt hat, und eine persönliche Vermeidungsstrategie entwickelt hat.

Bagatellisierung und Verniedlichung der bestehenden Alkoholproblematik sind für den Ausgang der MPU gefährlich. Wer offensichtlich nach Aktenlage und der konkreten Tat ein gravierendes Alkoholproblem hat oder hatte, dies aber im Rahmen der MPU zu verniedlichen versucht, ("mal ein Bierchen...") wird in der Regel ein negatives Gutachten bekommen. Dann ist nämlich die erforderliche kritische Auseinandersetzung nicht erfolgt, weil schon der erste Schritt, die Einsicht in eine bestehende Alkoholproblematik, nicht gegangen wurde. Ebenso schädlich sind sogenannte "Sündenbock-Verhaltensweisen" bzw. "Pechvogel-Mentalität", nach dem Motto "...was ich gemacht habe, machen doch sowieso alle, nur dass ich das Pech hatte erwischt zu werden...".



 
Fahrerlaubnis mit Alkohol Hamburg, Anwalt Verkehrsrecht Hamburg, Verkehrsdelikte Stade, Bussgeldbescheid Buchholz in der Nordheide, Verkehrsstrafrecht nahe Wedel, Schweigerecht Finkenwerder, Schadenersatz Hamburg, Strafverteidiger nahe Stade, Schmerzensgeld Finkenwerder, Entziehung der Fahrerlaubnis Quickborn