Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Allgemeines

Im Bereich des Straßenverkehrsrechts ist das Bußgeldverfahren für Sie besonders relevant. Etwa 95 % aller Bußgeldverfahren sind verkehrsrechtliche Verfahren. Es ist ein vereinfachtes Verfahren zur Ahndung von Rechtsverstößen, die einen geringeren Unrechtsgehalt aufweisen als Straftaten. Vereinfacht gesprochen: das Ordnungswidrigkeitenrecht ist die "kleine Schwester" des Strafrechts bezeichnen. Strafbar macht sich nur, wer eine Straftat begeht, wie z.B. Mord, Totschlag, Betrug, Fahrerflucht. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, begeht hingegen lediglich sogenanntes „Verwaltungsunrecht“.

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt überwiegend durch die zuständigen Verwaltungsbehörden, in Einzelfällen durch den Strafrichter. Wegen einer Ordnungswidrigkeit kann man nicht bestraft werden und deshalb auch nicht als "vorbestraft" gelten. Doch oft genug geht es hier um eine finanzielle Strafe. Es geht um Ihr Geld!



 
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