Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Begriffe

Zum besseren Verständnis der Rechtsfragen rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis ist es sinnvoll, sich zunächst die juristischen Begriffe und deren Bedeutung anzusehen:

 

Fahrerlaubnis:

Die Fahrerlaubnis ist die von der zuständigen Behörde erteilte Erlaubnis zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Wegen oder Plätzen. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt die Erteilung durch Aushändigung des Führerscheins. Im Zusammenhang mit Verkehrsstraftaten erfolgt oftmals eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis noch bevor der Täter verurteilt ist. Wird die Fahrerlaubnis später (endgültig) entzogen, z.B. im Rahmen einer Verurteilung wegen einer Promillefahrt, so ist sie endgültig erloschen. Es muss dann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug im Straßenverkehr führt, macht sich strafbar.

Führerschein:

Der Führerschein ist die amtliche Bescheinigung über das Bestehen einer Fahrerlaubnis, also das graue oder rosafarbene Stück Papier ("Pappe") oder die kleine Kunststoffkarte, die dem Inhaber der Fahrerlaubnis ausgehändigt wird. Der körperliche Bestand des Führerscheins (des Stücks Papier bzw. der Kunststoffkarte) wirkt sich nicht auf das Bestehen der Fahrerlaubnis aus. Wer seinen Führerschein im Falle einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, handelt zwar ordnungswidrig. Trotzdem besteht die Fahrerlaubnis fort, auch wenn der Führerschein nicht mitgeführt wird, etwa weil er zu Hause vergessen wurde.

Fahrverbot:

Ein Fahrverbot ist die von einer Behörde oder von einem Gericht getroffene Anordnung, wonach eine bestimmte Person für die Dauer von 1-3 Monaten Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art nicht führen darf. Im Falle eines Fahrverbots bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, es ist dem Betroffenen jedoch für die Dauer des Fahrverbots verboten, Kraftfahrzeuge (auch Mofas!) im Straßenverkehr zu führen. Von der Fahrerlaubnis darf kein Gebrauch gemacht werden. Wer trotz Bestehens eines Fahrverbots ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.



 
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