Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Hauptverhandlung

Im Rahmen der Hauptverhandlung wird zunächst der Angeklagte zur Person und zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt. Die persönlichen Verhältnisse können für die Höhe einer möglicherweise zu verhängenden Geldstrafe von Bedeutung sein. Sofern der Angeklagte hierzu keine Angaben macht - er muss das nicht - kann das Gericht die Einkommensverhältnisse schätzen. Der Angeklagte wird dann darüber belehrt, dass es ihm freisteht, sich zu dem erhobenen Vorwurf zu äußern, dass er aber nicht zur Sache aussagen muss.

Sofern ein Rechtsanwalt für den Angeklagten anwesend ist, wird dieser die Vorgehensweise in der Hauptverhandlung zuvor mit seinem Mandanten besprochen haben. In der Regel wird bei Verkehrsstraftaten zunächst nur ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt, es ist also nur ein Verhandlungstat vorgesehen. Bei umfangreichen Sachen oder wenn weitere Beweismittel zu berücksichtigen sind kann sich die Hauptverhandlung auch über mehrere Termine (Verhandlungstage) erstrecken.

Im Rahmen der Hauptverhandlung wird regelmäßig eine Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen und Heranziehung sonstiger Beweismittel durchgeführt. Im Anschluß an die Beweisaufnahme beantragen Staatsanwaltschaft und Verteidiger im Rahmen ihrer Plädoyers eine bestimmte Entscheidung des Gerichts, zum Beispiel einen Freispruch des Angeklagten. Der Angeklagte erhält das letzte Wort. Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.

Das Gericht wird den Angeklagten zu einer bestimmten Strafe verurteilen, wenn es auf Grund der Hauptverhandlung zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Angeklagte rechtswidrig und schuldhaft einen Straftatbestand verwirklicht hat. Anderenfalls wird das Gericht den Angeklagten freisprechen, sofern nicht eine Einstellung des Verfahrens erfolgt.



 
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