Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Auslagenpauschale

Für Portokosten u.ä. wird dem Geschädigten in der Regel ein Anspruch auf Auslagenerstattung in Höhe von pauschal 20 bis 25 EUR zugestanden. Die konkrete Höhe richtet sich nach der Rechtsprechung des zuständigen Gerichts. Einzelne Gerichte sprechen allerdings Aufwendungsersatz nur zu, wenn die Höhe der Aufwendungen konkret nachgewiesen wird.



 
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