Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Nutzungsausfall

Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Geschädigte während der angemessenen Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer eine Entschädigung für eingetretenen Nutzungsausfall seines Fahrzeugs verlangen kann. Ein Schadensgutachten enthält regelmäßig auch Feststellungen zur Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer. Die Höhe des Nutzungsausfalls wird in der Praxis durch entsprechende Tabellen ermittelt, in denen die einzelnen Fahrzeug-Typen in Klassen eingestuft sind.

Sofern eine Entschädigung für Nutzungsausfall während der angemessenen Reparaturdauer geltend gemacht wird, muss der Nachweis erbracht werden, dass eine Reparatur des Fahrzeugs tatsächlich erfolgte. Der Reparaturnachweis kann dabei z.B. durch eine Bescheinigung der Reparaturwerkstatt oder durch die Vorlage von Fotos des reparierten Fahrzeugs erbracht werden.



 
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